A
Abmeldungen
Wenn Ihr Kind wegen einer Erkrankung oder aus einem anderen kurzfristigen wichtigen Grund die Schule nicht besuchen kann, melden Sie es immer bis spätestens 07:30 Uhr telefonisch (02684-3530 → Anrufbeantworter ist ausreichend) oder per E-Mail (info(at)gs-puderbach.bildung-rp.de) mit Angabe des Grundes im Sekretariat ab. Bitte nennen Sie dabei immer den Vor- und Nachname Ihres Kindes sowie die Klasse und den Namen der Klassenleitung.
Wenn Sie Ihr Kind für mehrere Tage krankmelden möchten, geben Sie auch das konkret an. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie Ihr Kind nur für den ersten Krankheitstag entschuldigen. Wenn Ihr Kind doch länger als angegeben erkrankt ist, geben Sie bitte erneut der Schule Bescheid.
Für alle weiteren Informationen/Organisationen (z.B. Vorlage von Entschuldigungen/Attesten, Erhalt/Bearbeitung der Aufgaben, ...) wenden Sie sich bitte immer an Ihre Klassenleitung.
→ s. auch Entschuldigungen
Ansprechpartner/innen
Wo Menschen zusammen leben und lernen, ergeben sich auch schon mal Fragen und Probleme. Als Problemlöser Nr. 1 hat sich immer wieder das Gespräch mit den unmittelbar Betroffenen gezeigt.
Ansonsten wenden Sie sich bitte grundsätzlich zunächst an Ihre Klassenleitung. Diese wird im Bedarfsfall die Schulleitung einschalten.
Die Klassenleitung ist im Schulalltag die wichtigste Bezugsperson, die Ihr Kind (normalerweise vier Jahre lang) auf seinem Weg begleitet. Aus diesem Grund ist er/sie in der Regel auch der/die erste Ansprechpartner/in. Falls keine Klärung erfolgen kann, können Sie sich anschließend auch an die Schulleitung wenden.
B
Betreuung/Betreuende Grundschule
Link: Ganztagsschule/Betreuung
→ Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus verschiedenen Gründen wirklich immer nur die für das Schuljahr für die Betreuung angemeldeten Kinder diese besuchen dürfen. Eine spontane Teilnahme, z.B. weil Kinder sich zum Spielen verabredet haben, ist daher nicht möglich.
Beurlaubungen
Beurlaubungen bis zu drei Schultagen erfolgen über die Klassenleitung. Längere Beurlaubungen sowie Beurlaubungen direkt vor und nach den Ferien/einem Feiertag müssen bei der Schulleitung beantragt werden (dies gilt auch für einzelne Stunden). Der Antrag muss rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) schriftlich mit Angabe und Erläuterung des Grundes an die zuständige Person (Klassen- oder Schulleitung) gerichtet werden. Entsprechende Belege können von der Schule eingefordert werden.
Beurlaubungen während der Schulzeit stellen eine Ausnahme dar und sind nur in ausreichend begründeten Fällen zu genehmigen. Für einen vorzeitigen oder verlängerten Urlaub dürfen Beurlaubungen nicht ausgesprochen werden.
Der versäumte Unterrichtsinhalt muss selbstständig zu Hause nachgearbeitet werden.
Die Vorgaben für Beurlaubungen von der Ganztagsschule finden Sie unter: Link: Ganztagsschule.
Bücherei
In unserer Schule ist eine Schülerbücherei eingerichtet. Diese wird im Rahmen des Unterrichts genutzt. Außerdem können sich dort die Schüler/innen regelmäßig altersgerechte Bücher ausleihen. Durch dieses Angebot wird eine kontinuierliche und intensive Leseförderung unterstützt.
Busse/Fahrpläne
Treten Probleme bei der Schülerbeförderung auf, wenden Sie sich bitte an das betreffende Busunternehmen. Weitere Ansprechpartner sind die für die Schülerbeförderung zuständige Kreisverwaltung Neuwied und der Verkehrsbetrieb Rhein-Westerwald.
Der Verlust der kostenlos zur Verfügung gestellten Fahrkarte muss sofort (der Kreisverwaltung Neuwied und der Schule) gemeldet werden, damit eine Ersatzkarte beantragt werden kann. Hierfür ist eine entsprechende Gebühr zu entrichten. Verlässt ein/e Schüler/in unsere Schule, muss die Fahrkarte bei uns abgegeben und an der nächsten Schule neu beantragt werden.
Bitte sprechen Sie auch unbedingt mit Ihrem Kind über das richtige Verhalten an der Bushaltestelle und im Bus.
→ s. auch Unwetter
Link: Schülerbeförderung Kreis Neuwied
Link: Verkehrsbetrieb Rhein-Westerwald (Busunternehmen + Fahrpläne + aktuelle Hinweise)
D
Downloads
(Anmeldungen Ganztagsschule/Betreuung, Mitgliedschaft Förderverein, Beschwerde Bus, Anträge Kreisverwaltung Neuwied, ...)
E
Einschulung
Die Anmeldungen für den Schulbesuch werden bereits 1½ Jahre vor der Einschulung im Februar durchgeführt. Den Termin für die Schuleinschreibung können Sie unserer Homepage sowie dem Mitteilungsblatt der VG Puderbach entnehmen. Die Einladungen mit den genauen Terminvergaben erfolgen über den Postweg.
Die Einschulung unserer neuen Erstklässler findet in der Regel am ersten Dienstag nach den Sommerferien statt.
Im Jahr davor gibt es im November den ersten gemeinsamen Elternabend in der Schule. Kurz vor den Sommerferien findet dann der zweite Elternabend statt, an welchem z.B. auch die Klasseneinteilungen bekanntgegeben werden.
Elterninformationen
Es ist sehr wichtig, dass Sie wirklich jeden Tag Mitteilungen und Nachrichten von der Schule zur Kenntnis nehmen.
Elterninformationen erhalten Sie als Mitteilungen im Schulplaner, als ausgedruckten Elternbrief über die Postmappe, über den Messenger Schulchat RLP, per E-Mail oder über unsere Homepage.
Mitteilungen im Schulplaner und in der Postmappe sowie Informationen über den Schulchat RLP werden seitens der Schule als bekannt vorausgesetzt.
Empfehlungen
Am letzten Freitag im Januar erhalten die 4. Klassen zusammen mit den Halbjahreszeugnissen ihre Empfehlungen für den Besuch der weiterführenden Schule. Vorher werden nach den Weihnachtsferien die Empfehlungsgespräche geführt (= LES-Gespräche).
→ s. auch LES-Gespräche
Entschuldigungen
Wenn Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann, müssen Sie es immer rechtzeitig vor dem Unterrichtsbeginn (bis spätestens 07:30 Uhr) mit Angabe des Grundes entschuldigen (s. Abmeldungen). Sobald Ihr Kind die Schule wieder besucht (bei längerer Erkrankung auch früher), benötigen wir zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes für die Fehlzeiten. Bitte nutzen Sie dafür in der Regel die entsprechenden Vorlagen im Schulplaner. Das Vorzeigen von weiteren Nachweisen (z.B. ärztlichen Attesten) kann verlangt werden.
Eine vollständige Entschuldigung liegt nur vor, wenn Ihr Kind sowohl telefonisch/per Mail im Sekretariat als auch schriftlich mit Angabe des Grundes (im Schulplaner) bei der Klassenleitung entschuldigt wurde. Fehltage mit unvollständigen Entschuldigungen werden im Zeugnis als "unentschuldigt" vermerkt.
Erreichbarkeit/Daten
Es ist sehr wichtig, dass Sie während der Schulzeit immer über eine der angegebenen Telefonnummern zu erreichen sind. Es kann jederzeit zu Situationen kommen (z.B. Krankheit/Verletzung Ihres Kindes ...), in denen wir Sie direkt erreichen müssen.
Sollten sich Ihre Telefonnummer, Ihre Adresse oder sonstige für die Schule relevante Sachen (z.B. Krankheiten/Allergien, Sorgerecht, ...) ändern, teilen Sie dies bitte unbedingt immer direkt schriftlich Ihrer Klassenleitung mit.
F
Fahrpläne
→ s. auch Busse/Fahrpläne
Finanzielle Unterstützungen
Link: Informationen Leistungen für Bildung und Teilhabe (Kreis Neuwied)
Link: Formulare Leistungen für Bildung und Teilhabe (Kreis Neuwied)
Link: Informationen Lernmittelfreiheit RLP (unentgeltliche Schulbuchausleihe)
Förderverein
G
Ganztagsschule
Link: Ganztagsschule/Betreuung
→ Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus verschiedenen Gründen wirklich immer nur die für das Schuljahr für die Ganztagsschule angemeldeten Kinder diese besuchen dürfen. Eine spontane Teilnahme, z.B. weil Kinder sich zum Spielen verabredet haben, ist daher nicht möglich.
Mitbringen von Gegenständen und Geräten
Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände jeglicher Art ist verboten!
Geben Sie Ihrem Kind auch keine Wertgegenstände oder unnötige Geldbeträge mit in die Schule. Es kann leider vorkommen, dass Sachen abhandenkommen oder beschädigt werden. Bei Verlust oder Schäden ist die Schule nicht haftbar.
Die Nutzung von mitgebrachten elektronischen Geräten (insbesondere mit Mikrofon-, Foto-, Video- und/oder Internetfunktion) ist in der Schule nicht erlaubt! Das gilt auch für entsprechende Armbänder und Uhren.
Wenn aus Sicherheitsgründen ein elektronisches (Smart-)Gerät mitgebracht wird (z.B. zum Anrufen), darf dieses im Schulgebäude/auf dem Schulgelände nicht in Erscheinung treten und muss während der gesamten Schulzeit vollständig ausgeschaltet in einem geschlossenen Behälter (z.B. Box, Dose) im Schulranzen bleiben. Bitte beachten Sie, dass auch in solchen Fällen die Schule bei Schäden und Verlust nicht haftbar ist. Die Kinder können während der Schulzeit bei Bedarf auch kostenfrei im Sekretariat telefonieren.
An unserer Schule ist das Mitbringen von Sammelkarten/-alben nicht grundsätzlich verboten. Gehen diese verloren oder kommen auf irgendeine Art und Weise abhanden, ist die Schule jedoch nicht für die Aufklärung des Verlustes zuständig.
Gesprächstermine
Wir haben keine festen Sprechzeiten. Wenn Sie Bedarf für ein Gespräch mit einer Lehrkraft oder GTS-/Betreuungskraft sehen, können Sie aber jederzeit einen Gesprächstermin vereinbaren.
I
Infektionsschutz
Link: Infektionsschutz (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Link: Infektionsschutz (Robert-Koch-Institut)
K
Kontakt
Sekretariat
Unsere Sekretärin Frau Born erreichen Sie in der Regel zu folgenden Zeiten (nicht in den Ferien):
Montag - Freitag: 07:30 - 10:30 Uhr
Telefon: 02684-3530
Außerhalb dieser Zeiten sprechen Sie gerne auf den Anrufbeantworter oder schreiben eine E-Mail: info(at)gs-puderbach.bildung-rp.de. Bitte beachten Sie unbedingt, dass das Büro außerhalb der Sekretariatszeiten nicht durchgängig besetzt ist. Deswegen kann auch nicht gewährleistet werden, dass kurzfristige Mitteilungen an die Schule (z.B. Abholen/Busfahren) zeitnah bzw. rechtzeitig bei den betreffenden Personen ankommen. Bitte geben Sie Informationen daher frühzeitig an die entsprechenden Stellen weiter.
Das Sekretariat ist nicht über den Schulchat RLP erreichbar.
Schulleitung
→ Kontakt nur über das Sekretariat (nicht über den Schulchat RLP)
Lehrkräfte
Sie erreichen die Lehrkräfte über die vereinbarten Kommunikationswege sowie über den Schulchat RLP und die dienstlichen E-Mail-Adressen: v.nachname(at)gs-puderbach.bildung-rp.de (ä=ae, ö=oe, ü=ue)
Ganztagsschule/Betreuung
Die Ganztagsschule/Betreuung erreichen Sie während der Nachmittagszeit unter 0151-53 87 16 18.
Krankmeldungen
→ s. Abmeldungen und Entschuldigungen
L
Läuse
Link: Kopflausbefall (Gesundheitsamt Neuwied)
Link: Kopflausbefall (Robert-Koch-Institut)
Lehrer-Eltern-Schüler (LES) - Gespräche
Nach den Weihnachtsferien (Anfang/Mitte Januar) finden in allen Klassenstufen die verpflichtenden protokollierten LES-Gespräche statt. Die Terminvergaben erfolgen schon vor den Weihnachtsferien (Anfang/Mitte Dezember) über die Klassenleitungen.
Links
M
Materialien/Kleidung/Fundkisten
Bitte beschriften Sie alle Materialien und Kleidungsstücke mit dem vollständigen Namen (und ggf. der Klasse) Ihres Kindes, um das Zuordnen nach einem Verlust zu erleichtern.
Wenn Kleidung vermisst wird, bitte auch in den Fundkisten nachsehen.
Materiallisten
S
Schulbeginn/Schulgelände
Um 07.15 Uhr wird der Eingang zum Schulhof für die Kinder geöffnet (vorher findet auch keine Beaufsichtigung durch die Schule statt). Um 07:30 Uhr werden die Schulgebäude geöffnet und die Kinder können in ihre Klassenräume gehen.
Bitte lassen Sie Ihr Kind alleine auf das Schulgelände gehen. Nur so hat es die Möglichkeit, eine altersgerechte Selbstständigkeit zu entwickeln. Des Weiteren ist das Betreten des Schulgeländes von außerschulischen Personen auch aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Schulbücher
Link: Schulbuchlisten/-ausleihe
Schulcampus/Schulchat RLP
Unsere gesamte Schulgemeinschaft nutzt verpflichtend den "Schulcampus RLP".
Der "Schulcampus RLP" ist ein vom Land Rheinland-Pfalz (vertreten durch das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz) kostenlos zur Verfügung gestelltes Bildungsportal für alle Schularten, welches die Schüler/innen in ihrer Schulzeit möglichst durchgängig verwenden sollen. Zwar ist der Schulcampus für Schulen nicht verpflichtend, aber immer mehr (auch weiterführende) Schulen nutzen dieses landeseinheitliche System.
Wenn Ihr Kind unsere Schule verlässt, wird der eigene Account/Zugang daher nicht gelöscht. Wir werden Ihr Kind als abgebende Schule in dem System nur "aus unserer Organisation entfernen". Die aufnehmende Schule wird Ihr Kind wieder "in ihre Organisation aufnehmen" oder Sie darum bitten, selbstständig einen "Organisationswechsel zu beantragen". Eventuell setzt eine aufnehmende Schule aktuell den Schulcampus noch nicht ein. Dies kann sich aber mit der Zeit noch ändern. Deswegen ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Zugangsdaten gut aufbewahren, da Sie diese auch nach dem Schulwechsel noch benötigen.
Im Schulcampus integriert ist der Messenger "Schulchat RLP". Dieser wird neben dem Schulplaner und der Postmappe als Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus eingesetzt.
Schulelternbeirat
Schülerbeförderung
→ s. Busse
Schulobst
Unsere Schule nimmt an dem Schulobst-Programm teil. Einmal in der Woche erhalten alle Klassen Schulobst.
Schulplaner
Zum Schuljahresbeginn erhalten alle Schüler/innen für einen entsprechenden Kostenbeitrag den schuleinheitlichen Schulplaner, dessen Nutzung verpflichtend ist. So wird dieser z.B. als Hausaufgabenheft und Kommunikationsmittel zwischen der Schule und dem Elternhaus eingesetzt. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie jeden Tag in den Schulplaner sehen und Mitteilungen zur Kenntnis nehmen.
Schulsozialarbeit
Wenn Sie irgendwelche Fragen, Probleme oder Schwierigkeiten haben, können Sie sich auch an unsere Schulsozialarbeiterin Frau Krause-Geiger wenden:
Tel.: 02631-39 22 54
E-Mail: krause-geiger(at)diakoniehilft.de
Sie können mit Frau Krause-Geiger auch einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren.
Sekretariat
→ s. Kontakt
Sport- und Schwimmunterricht
Sport
Bitte geben Sie Ihrem Kind vollständige Wechselkleidung für den Sportunterricht mit (Sportshirt, Sporthose und Sportschuhe). Ihr Kind kann nur mit geeigneter Sportkleidung aktiv am Sportunterricht teilnehmen. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind an Sporttagen Kleidung trägt, die es ohne Hilfe alleine aus- und anziehen kann.
Weil Ohrringe, Ketten, Armbänder und Uhren im Sportunterricht eine Gefahrenquelle darstellen, darf keinerlei Schmuck getragen werden. Da während des Sportunterrichts niemand auf den ausgezogenen Schmuck aufpassen kann, ist es sinnvoll, wenn Ihr Kind an Sporttagen keinen Schmuck trägt (weder die Lehrkraft noch die Schule sind bei Schäden oder Verlust haftbar). Wenn Ihr Kind den Schmuck noch nicht alleine ausziehen kann, muss dieser auf jeden Fall schon zu Hause ausgezogen werden (z.B. Ohrringe). Kleine Ohrstecker können ggf. zu Hause mit einem Fixierpflaster vollständig abgeklebt werden (das Fixierpflaster muss auch wieder zu Hause entfernt werden).
Lange Haare bitte mit einem Haargummi (keine Haarspangen mir abstehenden Teilen oder Zacken) zusammenbinden oder dem Kind ein Haargummi für den Sportunterricht mitgeben (bitte auch keinen Haarreif mit Zacken oder sonstigen Verzierungen).
Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind an Sporttagen ausreichend Trinken bzw. auffüllbare Flaschen mitzugeben. Hierfür eignet sich am besten reines Mineralwasser, da vor allem in der Bienen- und Wespenzeit süße Getränke nicht mit nach draußen genommen werden sollen. In der Sommerzeit ist auch der Sonnenschutz sehr wichtig (Sonnencreme, Kopfbedeckung).
Schwimmen
In der 3. und 4. Klasse gehen die Kinder alle zwei Wochen eine Doppelstunde in das benachbarte Schwimmbad schwimmen. Vorher erfolgt eine Abfrage über die Schwimmfähigkeiten und etwaige gesundheitliche Bedenken.
Ihr Kind benötigt für den Schwimmunterricht auf jeden Fall: Badekleidung, mindestens zwei Handtücher, Duschzeug und einen eigenen Fön sowie eine/n Bürste/Kamm. In den kalten Jahreszeiten ist außerdem eine Mütze notwendig. Bezüglich des Schmucks und langer Haare gelten die gleichen Vorgaben wie im Sportunterricht. Das Mitbringen von Sprühflaschen (Deospray, Haarspray, ...) ist nicht erlaubt.
T
Termine
U
Unfallversicherung
Bei Schul- und Schulwegeunfällen (Bedingungen beachten!) ist Ihr Kind bei der "Unfallkasse Rheinland-Pfalz" versichert. Hier können Sie sich über die Versicherungsleistungen und Bedingungen informieren:
Link: https://bildung.ukrlp.de/versicherte-leistungen
Beim Arzt oder im Krankenhaus müssen Sie angeben, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Bitte informieren Sie immer direkt Ihre Klassenleitung über den Arztbesuch und geben Sie eine entsprechende ärztliche Bescheinigung in der Schule ab. Die Unfallanzeige an die Unfallkasse erfolgt dann über die Schule.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch auf der Internetseite der "Unfallkasse Rheinland-Pfalz" informieren:
Link: Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Unterrichtsausfall
Wir sind an unserer Schule immer bemüht, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten. Es kann jedoch trotzdem vorkommen, dass der Unterricht für die Klasse Ihres Kindes an einem Tag vollständig ausfallen muss. In einem solchen Fall erhalten Sie frühestmöglich eine Benachrichtigung über den Schulchat RLP. Aufgrund kurzfristig auftretender Erkrankungen, erfolgt diese Mitteilung ggf. auch erst am selben Tag vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn. Wenn Sie auf eine Notbetreuung angewiesen sind, kann Ihr Kind nach Voranmeldung im Sekretariat (telefonisch/Anrufbeantworter oder per Mail) trotzdem in die Schule kommen. Es wird dann in einer anderen Klasse mitbetreut.
Unterrichtszeiten
Unwetter
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Bei Unwetter/extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden.
Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse erkundigen und dann abwägend entscheiden.
Wenn Busse morgens aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht fahren, muss immer damit gerechnet werden, dass auch (nach)mittags kein Bustransport stattfindet. Auch wenn die Busse morgens noch gefahren sind, kann ggf. (nach)mittags kein Bustransport mehr möglich sein. Daher muss bei Schulbesuch in solchen Situationen von den Erziehungsberechtigten immer vorher der Heimweg organisiert und sichergestellt werden.
In Abstimmung mit der Schulaufsicht und den zuständigen Trägern vor Ort, können Schulen außerdem eigenständig entscheiden, ob es zur Gefahrenabwehr nötig ist, den Präsenzunterricht witterungsbedingt nicht stattfinden zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege (Schulchat RLP) weitergegeben. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen, wenn es möglich und zumutbar ist, eine Notbetreuung gewährleistet werden.
V
Verkehrssituation
Leider kommt es aufgrund des sehr hohen Verkehrsaufkommens zu Schulbeginn und -ende immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für unsere Schüler/innen. Bitte bringen Sie Ihre eigenen und andere Kinder durch das Bringen und Abholen direkt vor dem Schultor nicht in Gefahr.
W
Weiterführende Schulen
Z
Zeugnisse
Am letzten Freitag im Januar erhalten die 3. und 4. Klassen ihre Halbjahreszeugnisse (Notenzeugnisse).
Am letzten Schultag vor den Sommerferien erhalten alle Klassen ihre Jahreszeugnisse. In den ersten beiden Klassenstufen sind dies Zeugnisse mit Kompetenzstufen, in den 3. und 4. Klassen eine Mischung aus Noten- und Kompetenzzeugnissen.
An den beiden Tagen der Zeugnisausgaben endet der Unterricht immer für alle Schüler/innen nach der 4. Unterrichtsstunde um 11:20 Uhr.
HOLZBACHTALSCHULE
Grundschule Puderbach
Schulstr. 16-18
56305 Puderbach
Telefon: 02684-3530
Fax: 02684-978 909
GTS/Betreuung: 0151-53 87 16 18
E-Mail: info(at)gs-puderbach.bildung-rp.de
Bürozeiten Sekretariat (nicht in den Ferien):
Montag - Freitag: 7:30 - 10:30 Uhr