Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden.
Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse erkundigen und dann abwägend entscheiden.
Wenn Busse morgens aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht fahren, muss immer damit gerechnet werden, dass auch (nach)mittags kein Bustransport stattfindet. Auch wenn die Busse morgens noch gefahren sind, kann ggf. (nach)mittags kein Bustransport mehr möglich sein. Daher muss bei Schulbesuch in solchen Situationen von den Erziehungsberechtigten immer vorher der Heimweg organisiert und sichergestellt werden.
In Abstimmung mit der Schulaufsicht und den zuständigen Trägern vor Ort, können Schulen außerdem eigenständig entscheiden, ob es zur Gefahrenabwehr nötig ist, den Präsenzunterricht witterungsbedingt nicht stattfinden zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege weitergegeben. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen, wenn es möglich und zumutbar ist, eine Notbetreuung gewährleistet werden.
HOLZBACHTALSCHULE Puderbach
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